Energieberatung mit Pfiff....

Die rechtliche Grundlage und die anzuwendenden Berechnungsverfahren zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden durch die Energiesparverordnung (EnEV) geregelt.

 

In Abhängigkeit vom jeweiligen Gebäude kann die Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erfolgen.

 

Energiebedarfsausweise

… werden auf der Grundlage einer ingenieurtechnischen Grundlage ausgestellt. Diese berücksichtigt u.a. die Gebäudedaten und die Qualität der Heizungsanlage. Somit liefert dieser Energieausweis eine eindeutige Aussage über die Qualität des Gebäudes- unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Energiebedarfsausweis wird als Nachweis der energetischen Qualität des Gebäudes bei einer Beantragung von Fördermittel anerkannt.

 

Energieverbrauchsausweise

… weisen einen witterungsbereinigten Energieverbrauchswert aus, der auf Basis vorliegender Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnungen, Abrechnungen der Energielieferanten) berechnet wird.

Aus dieser Tatsache ergeben sich zwangsläufig Nachteile:

· Die dem Gebäude attestierte Qualität wird durch das Nutzerverhalten beeinflusst

· Ursachen hoher Energieverbrauche werden nicht erkannt

Eine Verbesserung der ausgewiesenen Energieeffizienz durch energiesparende Investition ist nicht vorhersehbar

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